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Kosten & Abrechnung

Transparenz und Klarheit für Ihre Behandlung

Die Kosten einer osteopathischen Behandlung sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und werden daher in der Regel nicht übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang eine Kostenbeteiligung möglich ist.

Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und viele Zusatzversicherungen erstatten die Kosten hingegen häufig ganz oder teilweise. Je nach Versicherungsmodell kann es Unterschiede geben, weshalb eine kurze Rücksprache mit Ihrem Versicherer sinnvoll ist.

Hinweis

Bei Patientinnen und Patienten mit Privatversicherung oder Zusatzversicherung rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Diese stellt die Grundlage für eine faire und nachvollziehbare Abrechnung dar.

Unser Ziel ist es, dass Sie jederzeit einen klaren Überblick über die entstehenden Kosten haben. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zur Abrechnung oder zu den Möglichkeiten einer Kostenübernahme direkt anzusprechen – wir beraten Sie gerne.

Terminabsagen

Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine verbindlich sind. Sollte ein Termin nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.

Häufige Fragen zur Abrechnung

Übernimmt meine gesetzliche Krankenkasse die Kosten?

In der Regel leider nicht. Manche Krankenkassen gewähren freiwillige Zuschüsse – bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Kasse.

Muss ich die Rechnung sofort bezahlen?

Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie bequem per Überweisung begleichen können. Diese können Sie ggf. bei Ihrer Versicherung einreichen.